Page 66 - Wegweiserin für Frauen und Mädchen in Lübeck
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 Verschiedene Lebensphasen
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Beratungszentrum Hüxterdamm Hüxterdamm 18, 23552 Lübeck
0451 793229
familienberatung@ gemeindediakonie-luebeck.de www.gemeindediakonie-luebeck.de
AP: Frau Ispas
Ö: persönliche oder telefonische Anmel-
dung Mo. bis Do. 8.00-17.00 Uhr,
Fr. 8.00-12.00 Uhr
Beratungstermine auch außerhalb der Bürozeiten
Trägerin: Gemeindediakonie Lübeck e. V. Angebote/Tätigkeiten:
• Beratung vor und nach einem Schwan-
gerschaftsabbruch
• Ausstellen der Beratungsbescheinigung
nach § 218/219 StGB
• Beratung und Begleitung im Rahmen
einer vertraulichen Geburt
• Beratungsangebote rund um Schwan-
gerschaft und Geburt
• langfristige Begleitung während der
Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr
• Beratung zu vorgeburtlichen Untersu- chungen (Pränataldiagnostik)
• Informationen über Rechtsansprüche und Sozialleistungen (Elterngeld, Mut- terschutz)
• Vermittlung finanzieller Hilfen durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ und die Barbara und Lutz Nohse-Stiftung
• Zusammenarbeit mit anderen Institutio- nen, Vermittlung weiterführender Hilfen • Beratung zur Familienplanung, bei Kin- derwunsch, Schwangerschaftsverhü- tung (Kostenübernahme für Verhütungs-
mittel)
• Beratung bei Kindesverlust, nach trau-
matischem Geburtserlebnis, postparta-
ler Depression
• Beratung in Lebenskrisen, bei Partner-
schaftsproblemen und Fragen zur Sexu-
alität
• sexualpädagogische Angebote für Ju-
gendliche, junge Erwachsene und
Multiplikator:innen
• Fachberatung für Betreuungspersonal
in Kindertageseinrichtungen
  Übernahme von Verhütungs-
kosten für Einwohnerinnen der Hansestadt Lübeck
Fehlt Ihnen manchmal das Geld für Pille, Spirale und Co.? Einwohnerinnen der Hansestadt Lübeck mit wenig Geld kön- nen rezeptpflichtige Verhütungsmittel kostenfrei bekommen. Voraussetzungen: • Sie sind mindestens 22 Jahre alt.
• Sie wohnen in der Hansestadt Lübeck. • Sie haben ein ärztliches Rezept und/ oder einen Kostenvoranschlag für ein
Verhütungsmittel.
• Sie erhalten entweder eine dieser
staatlichen Leistungen:
• Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
• Sozialhilfe
• Kinderzuschlag
• BAföG
• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Wohngeld
• Leistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (auch vor dem 22.
Geburtstag)
Oder Sie beziehen keine Sozialleistungen, haben aber ein geringes Einkommen?
Wenn Sie die vorgenannten Vorausset- zungen erfüllen, können Sie bei einer der fünf Lübecker Schwangerenberatungs- stellen einen Antrag auf Kostenübernah- me stellen.
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