Page 68 - Wegweiserin für Frauen und Mädchen in Lübeck
P. 68

 Verschiedene Lebensphasen
VERTRAULICHE Beratung
zu Schwangerschaft & Geburt Kostenloses Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesfamilienministeriums
0800 4040020 www.geburt-vertraulich.de www.schwanger-und-viele-fragen.de
• anonyme und vertrauliche Erstberatung per Telefon, E-Mail oder Chat
• 24 Stunden erreichbar
• kostenlos
• auf Wunsch Weitervermittlung in die
örtlichen Schwangerschaftsberatungs-
stellen
• Dolmetscherinnen in 19 Sprachen ver-
fügbar
Verband alleinerziehender
Mütter und Väter
Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kiellinie 275, 24106 Kiel
0431 5579150 info@vamv-sh.de www.vamv-sh.de
Internetseite
für Alleinerziehende in Lübeck
www.luebeck.de/alleinerziehend
Angebot:
Unterstützung Alleinerziehender
Wo finde ich Beratung und Austausch? Welche Unterstützung gibt es? Wo kann ich mich informieren?
Neben Anlaufstellen in Lübeck werden Möglichkeiten der Entlastung und Kinder- betreuung vorgestellt. Informationen zu finanzieller Unterstützung, z. B. durch Un- terhalt, werden ebenso aufgezeigt wie Informationsquellen zur rechtlichen Situ- ation, z. B. zu Sorgerecht, Umgang, Bei- standschaft. Hinweise auf Informations- materialien und Internetseiten.
Beistandschaften und Unterhaltsvorschusskasse Hansestadt Lübeck
Meesenring 7, 23566 Lübeck Servicetelefon Beistandschaften:
0451 122-4655 beistandschaften@luebeck.de bildung.luebeck.de/kinder-von-3-6/ jugendamt/unterhaltsvorschuss.html
• Team Beistandschaften
Das Team Beistandschaften des Jugend- amtes steht im Rahmen der Beratung/der Beistandschaft
• Müttern bei der Feststellung von Vater-
schaften, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind,
• alleinerziehenden Elternteilen bei der Geltendmachung sowie Durchsetzung und Titulierung von Unterhaltsansprü- chen minderjähriger Kinder und von Betreuungsunterhalt aus Anlass der Ge- burt sowie
• jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendma- chung von Unterhaltsansprüchen
zur Verfügung.
Neben der Führung von Beratungsvorgän- gen und Beistandschaften erfolgen auch Beurkundungen von Vaterschaftsaner- kenntnissen, den erforderlichen Zustim- mungserklärungen, von Unterhaltsver- pflichtungen einschließlich Betreuuungs- unterhalt und von gemeinsamen Sorge- erklärungen. Die Beratung bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts findet in den Beratungsstellen des Jugendamtes (s. Seite 18) statt. Die Beistandschaft berät hinsichtlich der Möglichkeiten zur Erlan- gung des gemeinsamen Sorgerechts. Die Beistandschaft erteilt Müttern für Kinder, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, Aus- künfte aus dem Sorgeregister (sog. Nega- tivbescheinigungen).
    66
































































   66   67   68   69   70